Re: Mittelformat Einstieg


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Abgeschickt von peter müller am 05 Dezember, 2004 um 19:09:49

Antwort auf: Re: Mittelformat Einstieg von kaschi am 05 Dezember, 2004 um 14:30:02:

:
: : Es ist auch zu bedenken,..., daß der Fachhandel auch für eine gebrauchte Kamera eine mehrjährige Garantie geben muß nach EU-Recht,und selbstverständlich Rücknahme(AGB-Bestimmungen beachten), Wandlung oder Minderung nach BGB.

: Hier liegst du komplett daneben. Garantie ist immer etwas freiwilliges. Das muß keiner geben. Schon gar nicht nach irgendwelchen nicht näher erläuterten "EU-Recht", was das auch immer sein mag. Manchmal drängt sich bei mir der Gedanke auf, das dies gar nicht existiert ;-)

Ein seltsamer Gedanke, weil höherrangiges Recht, in diesem Fall EU-Recht, das niederrangige Recht bricht also auch nationales Recht.

Dann mache dich auch mal näher juristisch kundig, unter gesetzlicher Garantie (Produkthaftung) und der freiwilligen über 6 Monate hinaus reichenden Firmengarantie.

: Richtig ist, das ein gewerblicher Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre Sachmängelhaftung geben muß. Bei Gebrauchtgüter kann er es auf 1 Jahr reduzieren. Da geht es um versteckte Mängel bei Übergabe, das heißt alle Mängel, die dir beim Verkauf bekannt sind, kanst du später nicht mehr bemängeln. Und dann ist immer noch die Frage der Beweislastumkehr nach einen halben Jahr. Dann muß der Kunde beweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

Quatsch !
das ist wie beim bekannten Gebrauchtwagenkauf, wenn z.B. der Verkäufer arglistig Mängel verschweigt gibt es weder ein Zeitlimit noch eine Beweislastumkehr.

: Da wünsche ich dir bei 50 Jahre alten Kameras viel Spaß.

: siehe auch mal hier:

: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/schuldre.htm

:
: Ein generelles Rückgaberecht gibt es auch nicht. Was du meinst, ist vielleicht das 14 tägige Widerrufsrecht für Vertrage nach dem jetzt im BGB geregelten "Fernabsatzgesetz", also die Sachen, die man nicht direkt bekrabbeln kann, mit entsprechenden Ausnahmen.

Auch falsch, auch wenn man meint das Rückgaberecht gelte nur für Neuwaren.
Bei gebrauchten Teilen muß dem Verkäufer allerdings in angemessener Form (ca. 6 Monate) statt der Form der Rückgabe zuerst oder u.U. die Wandlung bzw. die Nachbesserung zugestanden werden.
Außerdem kann jeder Händler nach den AGB Bestimmungen eine Rücknahme für gebrauchte Kameras einräumen. Bei Photohaus Colonaden. de
hat der Kunde dafür 14 Tage Zeit.Aber nicht jeder Händler ist so Kulant, und deshalb genau die AGB Bestimmungen lesen.
Viele Grüße
peter müller


: Gruß
: Thomas




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