Abgeschickt von kaschi am 05 Dezember, 2004 um 14:30:02
Antwort auf: Re: Mittelformat Einstieg von peter müller am 04 Dezember, 2004 um 19:58:24:
: Es ist auch zu bedenken,..., daß der Fachhandel auch für eine gebrauchte Kamera eine mehrjährige Garantie geben muß nach EU-Recht,und selbstverständlich Rücknahme(AGB-Bestimmungen beachten), Wandlung oder Minderung nach BGB.
Hier liegst du komplett daneben. Garantie ist immer etwas freiwilliges. Das muß keiner geben. Schon gar nicht nach irgendwelchen nicht näher erläuterten "EU-Recht", was das auch immer sein mag. Manchmal drängt sich bei mir der Gedanke auf, das dies gar nicht existiert ;-)
Richtig ist, das ein gewerblicher Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre Sachmängelhaftung geben muß. Bei Gebrauchtgüter kann er es auf 1 Jahr reduzieren. Da geht es um versteckte Mängel bei Übergabe, das heißt alle Mängel, die dir beim Verkauf bekannt sind, kanst du später nicht mehr bemängeln. Und dann ist immer noch die Frage der Beweislastumkehr nach einen halben Jahr. Dann muß der Kunde beweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag.
Da wünsche ich dir bei 50 Jahre alten Kameras viel Spaß.
siehe auch mal hier:
http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/schuldre.htm
Ein generelles Rückgaberecht gibt es auch nicht. Was du meinst, ist vielleicht das 14 tägige Widerrufsrecht für Vertrage nach dem jetzt im BGB geregelten "Fernabsatzgesetz", also die Sachen, die man nicht direkt bekrabbeln kann, mit entsprechenden Ausnahmen.
Gruß
Thomas