Re: Mittelformat Einstieg


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Abgeschickt von kaschi am 06 Dezember, 2004 um 01:38:00

Antwort auf: Re: Mittelformat Einstieg von peter müller am 05 Dezember, 2004 um 19:09:49:

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: : : Es ist auch zu bedenken,..., daß der Fachhandel auch für eine gebrauchte Kamera eine mehrjährige Garantie geben muß nach EU-Recht,und selbstverständlich Rücknahme(AGB-Bestimmungen beachten), Wandlung oder Minderung nach BGB.

: : Hier liegst du komplett daneben. Garantie ist immer etwas freiwilliges. Das muß keiner geben. Schon gar nicht nach irgendwelchen nicht näher erläuterten "EU-Recht", was das auch immer sein mag. Manchmal drängt sich bei mir der Gedanke auf, das dies gar nicht existiert ;-)

: Ein seltsamer Gedanke, weil höherrangiges Recht, in diesem Fall EU-Recht, das niederrangige Recht bricht also auch nationales Recht.

Dann kannst du doch bitte einmal, die entsprechenden "EU-Gesetzte" zitieren, bzw. eine Quelle angeben, wu man sie nachlesen kann. Wenn du allerdings nur die EU-Richtlinien "Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie" (Richtlinie 1999/44/EG) meinst. Das sind keine Gesetzte und schon garnicht "höherrängiges Recht". Alles wichtige steht im Bürgerlichen Gesetzbuch und das gilt nur für Deutschland. Andere EU-Länder haben zum Teil unterschiedliche Regelungen für Gewährleistung.

: Dann mache dich auch mal näher juristisch kundig, unter gesetzlicher Garantie (Produkthaftung) und der freiwilligen über 6 Monate hinaus reichenden Firmengarantie.

Das empfehle ich dir. Es gibt keine gesetzliche Garantie. Und Produkthaftung ist was völlig anderes. Die Produkthaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch als Teil des Rechts der unerlaubten Handlungen (Deliktshaftung) und im Produkthaftungsgesetz geregelt.
Verzapfe bitte nicht so einen Unfug.
Und Sachmängelhaftung sind seit gut 2 Jahren in Deutschland 24 Monate von Unternehmen an einen Verbraucher. Nix mit deinen 6 Monaten "Firmengarantie", was auch immer du darunter verstehst. Übrigens ist dein Ansprechpartner bei Mängelhaftung dein Verkäufer und nicht die Firmen.
:
: : Richtig ist, das ein gewerblicher Verkäufer beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre Sachmängelhaftung geben muß. Bei Gebrauchtgüter kann er es auf 1 Jahr reduzieren. Da geht es um versteckte Mängel bei Übergabe, das heißt alle Mängel, die dir beim Verkauf bekannt sind, kanst du später nicht mehr bemängeln. Und dann ist immer noch die Frage der Beweislastumkehr nach einen halben Jahr. Dann muß der Kunde beweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorlag.

: Quatsch !

Ich verkneife hier mir eine Bemerkung und verweise auf das BGB.

: das ist wie beim bekannten Gebrauchtwagenkauf, wenn z.B. der Verkäufer arglistig Mängel verschweigt gibt es weder ein Zeitlimit noch eine Beweislastumkehr.

Arglist mußt du erst einmal Beweisen. Also ist das hier unerheblich. Und auch da gibt es eine Zeitlimit. Ich empfehle dir einmal die entsprechenden Stellen im BGB zu lesen, bevor du hier mir solchen Halb/Unwissen um dich schlägst.


: :
: : Ein generelles Rückgaberecht gibt es auch nicht. Was du meinst, ist vielleicht das 14 tägige Widerrufsrecht für Vertrage nach dem jetzt im BGB geregelten "Fernabsatzgesetz", also die Sachen, die man nicht direkt bekrabbeln kann, mit entsprechenden Ausnahmen.

: Auch falsch, auch wenn man meint das Rückgaberecht gelte nur für Neuwaren.

Es gibt kein generelles Rückgaberecht. Bei Mängelhafter Ware ist es egal ob Neuware oder Gebraucht. Siehe nächsten Absatz.

: Bei gebrauchten Teilen muß dem Verkäufer allerdings in angemessener Form (ca. 6 Monate) statt der Form der Rückgabe zuerst oder u.U. die Wandlung bzw. die Nachbesserung zugestanden werden.

Nein. Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB). Er kann damit zwischen Nachbesserung („Beseitigung des Mangels“) und Ersatzlieferung („Lieferung einer mangelfreien Sache“) wählen. Unter Nachbesserung fällt z.B. die Reparatur einer Kamera. Die Ersatzlieferung ist die Herausgabe eines neuen Kamera der gleichen Serie gegen den fehlerhaften. Der Verkäufer darf die Nacherfüllung nur verweigern, wenn diese unmöglich ist (wie z.B. die Nachlieferung eines Unikates) oder wenn diese mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.
Wie du auf 6 Monate kommst ist mir schleierhaft. Das empfinde ich weder als angemessen noch als aktzeptabel. 14 Tage sind angemessen.

: Außerdem kann jeder Händler nach den AGB Bestimmungen eine Rücknahme für gebrauchte Kameras einräumen.

Dann macht er das freiwillig!

: Bei Photohaus Colonaden. de
: hat der Kunde dafür 14 Tage Zeit.Aber nicht jeder Händler ist so Kulant, und deshalb genau die AGB Bestimmungen lesen.

Jeder Internethändler muss dir dieses Recht einräumen, wenn du Verbraucher bist. Er muss dich darüber belehren, sonst kannst du den Widerruf auch deutlich später als 14 Tage erklären. Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Das ist ein deutsches Gesetzt und steht im BGB (§ 312d). Sollte anderslautendes in den AGB stehen, sind sie ungültig.

Das aktuelle Bürgerliche Gesetzbuch findest du hier sogar online.
http://www.rechtliches.de/info_BGB.html

Viel Spaß beim Auffrischen deines Rechtswissens.
Gruß
Thomas




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