Re: DBP, DBGM, Rolleiflex...???


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baierfoto.de ]

Abgeschickt von Winfried am 20 Oktober, 2005 um 09:39:03

Antwort auf: Re: DBP, DBGM, Rolleiflex...??? von Jogi am 19 Oktober, 2005 um 19:12:59:

: Lediglich ein Hinweis, das dieses Produkt in der Bundesrepublik Deutschland geschützt ist:
: 1. als Patent
: 2. als Gebrauchsmuster

...wobei der Unterschied zwischen Patent- und Gebrauchsmuster der ist, daß einem Patent eine neuartige Erfindung zugrundeliegen muß, d.h. eine technische Neuerung, die vorher noch nicht beschrieben bzw. ausgeführt wurde.

Einen Gebrauchsmusterschutz kann man für praktisch alles bekommen, er bezieht sich hauptsächlich auf die konkrete Ausführung eines Gerätes, wenn das Funktionsprinzip nicht neuartig bzw. patentwürdig ist. D.h., man kann ein durch DBGM geschütztes Gerät prinzipiell in anderer Ausführung mit dem gleichen Funktionsprinzip nachbauen, während bei einem durch DBP geschützten Gerät auch das Funktionsprinzip geschützt ist.

BTW wurde bis zur Gründung der Bundesrepublik (1948) noch die Abkürzung DRP (Deutsches Reichs-Patent) verwendet. Ein mit DRP markiertes Gerät kann daher durchaus auch aus der frühen Nachkriegszeit stammen.

(Disclaimer: ich weiß, daß das Patentrecht einiges komplizierter ist, mir geht es aber nicht um eine exakte Darstellung, sondern eine, die das Prinzip erläutert.)



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baierfoto.de ]