Re: Kritik an Bilderdienste-Test gerichtlich verboten


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Abgeschickt von peter müller am 10 Juni, 2004 um 21:02:36

Antwort auf: Kritik an Bilderdienste-Test gerichtlich verboten von Doc Pixel am 09 Juni, 2004 um 22:43:21:

: Hallo,

: vor einigen Wochen gab es auf www.Bilder-Dienste.de eine Kritik an einem Zeitschriftentest von Online-Bilderdiensten der Zeitschrift Pixelguide. Den Betreibern von www.Bilder-Dienste.de (laut Impressum wohl selbst Journalisten) wurde scheinbar von der Zeitschrift oder so per Gerichtsbeschluss verboten, diese Kritik weiter zu veröffentlichen. Ich finde das unerhört. Ich habe in meinem Cache gesucht und den Wortlaut tatsächlich noch gefunden. Mir wird man sowas ja wohl nicht verbieten können! Wenn auch Ihr was für die Meinungsfreiheit tun wollt, und um den Herren zu zeigen, dass man im Internet Meinungen nicht einfach so verbieten kann, könnt Ihr das ja auch woanderst posten.

: Grüße
: Doc Pixel

: Und hier der Originalwortlaut:

: "In Kooperation mit unserem Mitbewerber um Ihre Gunst, dem Internet Portal Pixelbroker.de, hat das Special Interest Magazin Pixelguide deren 20 Top-Platzierten Bilderdienste aufgelistet.

: So ist natürlich das Ranking in der Zeitschrift Pixelguide etwas anders als das echter IT Magazine. Hier wurden keine Tests durchgeführt. Vielmehr wurde auf die Bewertung der Besucher des Internetportals zurückgegriffen. Und da bei Pixelbroker.de keinerlei Kontrolle herrscht, wer welchen Dienst bewertet, ist das Ergebnis völlig unrealistisch. So ist es insbesondere bei kleineren Bilderdiensten so, dass sie sich oft selbst bewerten um damit das Ergebnis zu manipulieren. Einer der Gründe, warum Bilder-Dienste.de auf dieses völlig nichtssagende Instrument völlig verzichtet. Insbesondere in einer Branche, die sich ständig verändert.
:
: Zudem ist der Artikel schlecht recherchiert. So ist beispielsweise der Sieger - der Bilderdienst 1A-Digitalfotos - aus der Liste bei Bilder-Dienste.de entfernt worden, weil sich mehrere Dutzend Kunden explizit beschwert haben ihre Bestellungen nicht zu bekommen und vor allem kein Feedback auf ihre Anfragen zu erhalten. Und den Anbieter BILDER.DE gibt es seit über 3 Monaten schlichtweg nicht mehr (neuer Name: Bildbelichtung.de).

: Zudem gehören einige weit vorne platzierten Dienste (siehe im Impressum von billiger-fotografieren.de, Bildbelichtung.de) dersselben Gesellschaft wie auch Pixelbroker.de ... wer da nicht an Manipulation denkt ... und dass sich eine Zeitschrift dazu hergibt ... Ich bin selbst Journalist, aber ein derartig offensichtlicher Schmu ist mir in meiner ganzen Laufbahn noch nicht untergekommen ...

: Fazit: Falsches Ranking und wenig aussagekräftig"

Hallo,
das liest sich aber nicht wie ein Gerichtsbeschluß. Zumindest kann ich das beurteilen, weil ich selbst ehrenamtlicher Richter bin.
Grundsätzlich kann sich eine Partei auf die höchst gesetzliche Norm der Meinungsfreiheit berufen, aber das Gericht hat auch abzuwägen ob hier eine Form des unlauteren Wettbewerbs vorliegt. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn der Test keine objektiven Kriterien erfüllt, sondern primär dazu dient eine negative Aussage über einen Mitbewerber zu erstellen. Eine vergleichende Werbung oder Aussage über Mitbewerber im Markt sind grundsätzlich unzulässig. Daß das mit Hilfe eines Pseudo-Test gerne unterlaufen wird ist andererseits Tatsache.Die Formulierung Pseudo-Test weist darauf hin, das bei solchen Tests in dieser Sparte, im Gegengenatz z.B. physikalischen Bereich, positivistische Merkmale nicht erfüllt werden können. Der Mitbewerber, der sich auf diese Pseudo-Tests beruft wird sich die subjektiven Kriterien vom Gericht vorhalten lassen müssen. In diesem Rahmen sind sie aber auch nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt, weil die Partei ein Pseudo-Kriterium als Schutzbehauptung vorbringt um ihre pekuniären Interessen zu verschleiern.
Viele Grüße
peter müller




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